Die Schulpflege legt Wert darauf, dass möglichst keine Schulausfälle entstehen. Bei Ausfällen wird, wenn möglich, eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt. Absenzen sollen der Lehrperson umgehend gemeldet werden. Pro Schuljahr dürfen pro Schülerin / Schüler zwei Jokertage bezogen werden. Die beiden Tage können einzeln oder zusammen bezogen werden (siehe Jokertage). Für längere Abwesenheit ab 3 Tagen und für Urlaubsgesuche vor und nach den Ferien (ausser Jokertag/e) ist die Schulpflege zuständig. Ferienverlängerungen werden nur aus wichtigen Gründen bewilligt. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung einzureichen. : 20230619 Merkblatt Jokertag Dispensation (pdf, 114.5 kB)
Richtlinien für die Aufgabenhilfe "Ufzgitreff" Die Primarschule Hettlingen bietet zweimal pro Woche eine Aufgabenhilfe an. Der Ufzgitreff ist ein Ort, wo die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben unter Aufsicht erledigen können. Der Ufzgitreff ist weder ein Nachhilfe- noch ein Betreuungsangebot. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder ist auf 10 begrenzt. Eltern können ihr Kind nur auf Empfehlung der Klassenlehrperson für die Aufgabenstunde anmelden. Die Anmeldung gilt bis zum Ende eines Semesters. Ist das Kind früher mit den Hausaufgaben fertig, so darf es nur mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern früher nach Hause gehen. Kann die Aufgabenstunde nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich im Voraus bei der Betreuungsperson abzumelden. Die Betreuungsperson ist nicht verpflichtet, die Aufgaben zu korrigieren. Sie soll diese lediglich auf ihre Vollständigkeit prüfen. Wer sich nicht an die Anordnungen der Betreuungsperson hält, kann vom Ufzgitreff ausgeschlossen werden. : 2020_Richtlinien_Ufzgitreff.pdf (pdf, 285.2 kB)
Das Elternforum hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen dem Lehrerteam, der Schulpflege und den Erziehungsberechtigten zu fördern. Ausserdem pflegt das Elternforum den partnerschaftlichen Umgang aller beteiligten Personen an der Schule und dem Kindergarten. : 20160101_Reglement_Elternforum.pdf (pdf, 2370.5 kB)
Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der 6. Primarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen.
In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. : Krah_Regeln_2015.pdf (pdf, 2826.5 kB)
Gemäss § 30 der Volksschulverordnung (VSV) können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Die Gesuche sind mindestens eine Woche im Voraus mit dem Formular Jokertag bei der Klassenlehrperson einzureichen. An gewissen Sperrtagen werden keine Jokertage bewilligt (z.B. der erste Tag des Schuljahres oder während Projektwochen, Sporttagen, Klassenlagern usw.) Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Schulleitung (siehe auch Absenzen Schülerinnen und Schüler).
Der Besuch des Kindergartens ist im Kanton Zürich obligatorisch. In der Regel besuchen die Kinder den Kindergarten während zwei Jahren in altersdurchmischten Klassen. Der Kindergarten vermittelt das Wissen, das die Kinder in die Lage versetzt, die Welt zu verstehen und die persönlichen und gemeinsamen Ziele durch eigenständiges Handeln im sozialen Umfeld zu verwirklichen. Er sichert Kindern mit unterschiedlichen sozialen Voraussetzungen und unterschiedlich intensiver Lernanregung ausserhalb des Kindergartens gleichwertige Zugänge zum Lernen und zur Bildung. Der Kindergarten sorgt für das Wohlergehen der Kinder. Er unterstützt die körperliche, geistige und psychische Entwicklung. Der Aufbau von Vertrauen in Personen und Gemeinschaft ist ein zentrales Anliegen. Mit der Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 verschiebt sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli. Die Anpassung wird ab 2014 in mehreren Schritten vollzogen, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat verschoben. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Eine Rückstellung ist nicht ohne weiteres möglich. Die Schulpflege muss gemäss Volksschulgesetz §3 über eine allfällige Rückstellung beschliessen und darf diese nur genehmigen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen (Stützunterricht/Therapie oder integrative Förderung) begegnet werden kann. Allfällige Gesuche sind zusammen mit einem Bericht einer abklärenden Stelle (z.B. Kinderarzt, Schulpsychologischer Dienst usw.) bis am 10. April vor Schuleintritt an die Primarschule Hettlingen, Schulverwaltung, Schulstrasse 14, 8442 Hettlingen einzureichen.
In der Mittelstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein oder zwei Lager durchzuführen. Die Dauer eines Lagers beträgt in der Regel eine Woche und findet an einem Ort nach Wahl der Lehrperson statt. Pflege der Gemeinschaft und Bildung vor Ort stehen im Zentrum des Anlasses.
Lernen Leisten Lachen
Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden alle Eltern der betroffenen Klassen mit einem Brief informiert. Zudem werden umgehend die notwendigen Massnahmen durch die Schulleitung bzw. Verwaltung eingeleitet und eine entsprechende Fachperson zugezogen.
Der Primarschule Hettlingen ist es wichtig, dass sich Kinder und Erwachsene an der Schule wohl und sicher fühlen sowie die Integrität der Person geschützt wird. Aus diesem Grund wird der Einsatz von Medien und Kommunikationsmitteln jeglicher Art restriktiv geregelt. : Regelung_fur_den_Einsatz_von_Medien_und_Kommunikationsmitteln.pdf (pdf, 546.3 kB)
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Hettlingen werden in der grossen Pause von Lehrpersonen in wechselnden Zweierteams beaufsichtigt.
Alle drei Jahre findet eine Projektwoche statt. In dieser Zeit setzen wir uns mit einem Thema intensiv auseinander.
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, werden im folgenden Schuljahr automatisch die nächste Klasse besuchen.
Seit dem Schuljahr 2011/12 ersetzt das Fach Religion und Kultur (R&K) das bisherige Fach Biblische Geschichte (BS) an der Primarschule.
Die Repetition gibt dem Kind die Chance, eine allfällige Verzögerung in der Entwicklung aufzuholen oder bedeutende stoffliche Lücken aufzuarbeiten. Eine Repetition wird dann von der Klassenlehrperson beantragt, wenn die Leistungen des Kindes die Beförderung in die nächste Klasse nicht rechtfertigen. Der Antrag stützt sich auf die Gesamtbeurteilung des Kindes durch die Lehrperson. Sie als Eltern erhalten eine Kopie des Antrages und können dazu innert 10 Tagen Stellung nehmen. In Zweifelsfällen besteht die Möglichkeit der provisorischen Promotion; in diesem Fall wird eine Bewährungszeit von ca. drei Monaten angeordnet.
Jeweils im März des laufenden Schuljahres finden öffentliche Schulbesuchsmorgen statt. Die Besuchsdaten werden auf unserer Homepage publiziert.
Die Gemeinde- und Schulbibliothek von Hettlingen befindet sich im Untergeschoss des Schulhauses Hinter Chilen.
In den Schulferien ist die Bibliothek nur montags von 17.00 – 20.00 Uhr geöffnet. Bibliotheksleitung und Kontakt: Käthi Burger > Onlinekatalog: http://www.winmedio.net/hettlingen/
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
Schwimmen ist Teil des Sportunterrichts an der Primarschule.
Jeweils zwischen Sommer- und Herbstferien führt die Schule Hettlingen an einem Mittwoch Morgen den Sporttag durch. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der Rubrik News.
Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle der Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung gedeckt.
Unterrichtszeiten Primarschule Hettlingen Morgen: 07:30 - 08:15 Nachmittag: 13:45 - 14:30 Unterrichtszeiten Kindergarten Hettlingen Morgen: 08:15 - 08:35 Auffangzeit Nachmittag: 13:45 - 15:20 Unterricht mit den Grossen Dienstag
Für die Durchführung des Verkehrsunterrichts legt die Schule gemeinsam mit den zuständigen
Die Kinder verbringen in ihren jeweiligen Stufen einen erlebnisreichen Tag im Schnee.
Nicht immer einfach gestaltet sich die Zeit des Übertritts für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
Auf der Kindergartenstufe, in der Einschulungsklasse und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Diese finden mindestens zweimal jährlich statt, in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt. |