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Primarschule Hettlingen
Primarschule Hettlingen

Absenzen LehrpersonenNach oben

Die Schulpflege legt Wert darauf, dass möglichst keine Schulausfälle entstehen. Bei Ausfällen wird, wenn möglich, eine Stellvertretung organisiert oder es wird intern gespettet.

Die Organisation der Stellvertretungen liegt in der Verantwortung der Schulleitung.

Absenzen Schülerinnen und SchülerNach oben

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt.

Absenzen sollen der Lehrperson umgehend gemeldet werden.

Pro Schuljahr dürfen pro Schülerin / Schüler zwei Jokertage bezogen werden. Die beiden Tage können einzeln oder zusammen bezogen werden (siehe Jokertage).
Bei besonderen Anlässen kann die Schulleitung oder die Klassenlehrperson Sperrfristen erlassen. An diesen Tagen ist der Bezug eines Jokertages nicht möglich. Ein Jokertag muss mindestens 1 Woche vor Bezug von den Eltern beantragt und vom Klassenlehrer bewilligt werden.

Für längere Abwesenheit ab 3 Tagen und für Urlaubsgesuche vor und nach den Ferien (ausser Jokertag/e) ist die Schulpflege zuständig. Ferienverlängerungen werden nur aus wichtigen Gründen bewilligt. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung einzureichen.

: 20230619 Merkblatt Jokertag Dispensation (pdf, 114.5 kB)

AufgabenhilfeNach oben

Richtlinien für die Aufgabenhilfe "Ufzgitreff"

Die Primarschule Hettlingen bietet zweimal pro Woche eine Aufgabenhilfe an. Der Ufzgitreff ist ein Ort, wo die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben unter Aufsicht erledigen können.

Der Ufzgitreff ist weder ein Nachhilfe- noch ein Betreuungsangebot.

Die Anzahl der teilnehmenden Kinder ist auf 10 begrenzt.
Der Ufzgitreff ist unentgeltlich.

Eltern können ihr Kind nur auf Empfehlung der Klassenlehrperson für die Aufgabenstunde anmelden. Die Anmeldung gilt bis zum Ende eines Semesters.

Ist das Kind früher mit den Hausaufgaben fertig, so darf es nur mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern früher nach Hause gehen.

Kann die Aufgabenstunde nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich im Voraus bei der Betreuungsperson abzumelden.

Die Betreuungsperson ist nicht verpflichtet, die Aufgaben zu korrigieren. Sie soll diese lediglich auf ihre Vollständigkeit prüfen.

Wer sich nicht an die Anordnungen der Betreuungsperson hält, kann vom Ufzgitreff ausgeschlossen werden.

: 2020_Richtlinien_Ufzgitreff.pdf (pdf, 285.2 kB)

Elternforum HettlingenNach oben

Das Elternforum hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen dem Lehrerteam, der Schulpflege und den Erziehungsberechtigten zu fördern. Ausserdem pflegt das Elternforum den partnerschaftlichen Umgang aller beteiligten Personen an der Schule und dem Kindergarten.

: 20160101_Reglement_Elternforum.pdf (pdf, 2370.5 kB)

GymnasiumNach oben

Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können nach der 6. Primarklasse an eine Mittelschule übertreten, sofern sie die kantonale Aufnahmeprüfung bestehen.


Für die Anmeldung an die Aufnahmeprüfung sind die Eltern verantwortlich.


Alle wichtigen Informationen zur Aufnahmeprüfung, den öffentlichen Informationsveranstaltungen der Zürcher Kantonsschulen etc. finden Sie auf der Homepage:
http://www.zentraleaufnahmepruefung.ch/

HausordnungNach oben

In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen.

: Krah_Regeln_2015.pdf (pdf, 2826.5 kB)

JokertageNach oben

Gemäss § 30 der Volksschulverordnung (VSV) können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. 

Die Gesuche sind mindestens eine Woche im Voraus mit dem Formular Jokertag bei der Klassenlehrperson einzureichen. An gewissen Sperrtagen werden keine Jokertage bewilligt (z.B. der erste Tag des Schuljahres oder während Projektwochen, Sporttagen, Klassenlagern usw.) Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Schulleitung (siehe auch Absenzen Schülerinnen und Schüler).

Reglement Jokertage und Dispensationen

KindergartenNach oben

Der Besuch des Kindergartens ist im Kanton Zürich obligatorisch.

In der Regel besuchen die Kinder den Kindergarten während zwei Jahren in altersdurchmischten Klassen.

Der Kindergarten vermittelt das Wissen, das die Kinder in die Lage versetzt, die Welt zu verstehen und die persönlichen und gemeinsamen Ziele durch eigenständiges Handeln im sozialen Umfeld zu verwirklichen. Er sichert Kindern mit unterschied­lichen sozialen Voraussetzungen und unterschiedlich intensiver Lernanregung ausserhalb des Kindergartens gleichwertige Zugänge zum Lernen und zur Bildung.
Der Kindergarten zeigt Werte und Normen auf, beispielsweise Rücksichtnahme, Sorge und Achtung für andere Menschen, für Tiere, Sachen und die Umwelt. Im Zusammenleben wird auf deren Respektierung geachtet.

Der Kindergarten sorgt für das Wohlergehen der Kinder. Er unterstützt die körper­liche, geistige und psychische Entwicklung. Der Aufbau von Vertrauen in Personen und Gemeinschaft ist ein zentrales Anliegen.

Mit der Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 verschiebt sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli. Die Anpassung wird ab 2014 in mehreren Schritten vollzogen, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat verschoben. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird.

Eine Rückstellung ist nicht ohne weiteres möglich. Die Schulpflege muss gemäss Volksschulgesetz §3 über eine allfällige Rückstellung beschliessen und darf diese nur genehmigen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen (Stützunterricht/Therapie oder integrative Förderung) begegnet werden kann. Allfällige Gesuche sind zusammen mit einem Bericht einer abklärenden Stelle (z.B. Kinderarzt, Schulpsychologischer Dienst usw.) bis am 10. April vor Schuleintritt an die Primarschule Hettlingen, Schulverwaltung, Schulstrasse 14, 8442 Hettlingen einzureichen.

KlassenlagerNach oben

In der Mittelstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein oder zwei Lager durchzuführen. Die Dauer eines Lagers beträgt in der Regel eine Woche und findet an einem Ort nach Wahl der Lehrperson statt. Pflege der Gemeinschaft und Bildung vor Ort stehen im Zentrum des Anlasses.

Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 20.-- pro Tag.

LeitbildNach oben

Lernen Leisten Lachen

Das Leitbild der Schule Hettlingen wurde an einer Klausurtagung und an Weiterbildungstagen zusammen von der Schulpflege und der Lehrerschaft erarbeitet.

Unsere Primarschule ist ein Ort der Lebensfreude, wo Leistung und Musse nebeneinander Platz haben.

Wir pflegen eine Kultur des Wohlwollens und der gegenseitigen Akzeptanz.

Wir unterstützen und begleiten jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung.

Wir setzen auf Teamarbeit und unterstützen uns gegenseitig.

Wir pflegen eine transparente Kommunikation.

Wir bilden uns kontinuierlich weiter.

LäuseNach oben

Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden alle Eltern der betroffenen Klassen mit einem Brief informiert. Zudem werden umgehend die notwendigen Massnahmen durch die Schulleitung bzw. Verwaltung eingeleitet und eine entsprechende Fachperson zugezogen.

Unter www.kopflaus.ch können weitere Informationen zum Thema Läuse und deren Bekämpfung gefunden werden.

> Kopfläuse Ablaufschema

MedieneinsatzNach oben

Der Primarschule Hettlingen ist es wichtig, dass sich Kinder und Erwachsene an der Schule wohl und sicher fühlen sowie die Integrität der Person geschützt wird. Aus diesem Grund wird der Einsatz von Medien und Kommunikationsmitteln jeglicher Art restriktiv geregelt.

: Regelung_fur_den_Einsatz_von_Medien_und_Kommunikationsmitteln.pdf (pdf, 546.3 kB)

PausenplatzNach oben

Die Schülerinnen und Schüler der Schule Hettlingen werden in der grossen Pause von Lehrpersonen in wechselnden Zweierteams beaufsichtigt.

Schülerinnen und Schüler, welche sich nicht an die Hausordnung halten oder sich unangemessen verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.

ProjektwochenNach oben

Alle drei Jahre findet eine Projektwoche statt. In dieser Zeit setzen wir uns mit einem Thema intensiv auseinander.

Die Projektwochen können stufenintern oder stufenübergreifend stattfinden. Auch klasseninterne oder gesamtschulische Projekte sind möglich.

PromotionenNach oben

Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, werden im folgenden Schuljahr automatisch die nächste Klasse besuchen.

Ist die Promotion Ihres Kindes gefährdet, wird die Klassenlehrperson mit Ihnen Kontakt aufnehmen und zusammen mit Ihnen und der Schulpflege entscheiden.
Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.

Bei Übertritten in die Sekundarstufe entscheidet die für die Oberstufe zuständige Schulpflege.

Religion und KulturNach oben

Seit dem Schuljahr 2011/12 ersetzt das Fach Religion und Kultur (R&K) das bisherige Fach Biblische Geschichte (BS) an der Primarschule.

Das Fach Religion und Kultur ist ein obligatorisches Schulfach, das von allen Kindern besucht werden muss. Eine Abmeldemöglichkeit besteht nicht. Das Fach ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit.

http://www.vsa.zh.ch/dam/bildungsdirektion/vsa/schule_und_umfeld/eltern/uebersetzungen/religion_kultur/elterninfo_religion_kultur.pdf.spooler.download.1411475714158.pdf/elterninfo_religion_kultur.pdf

RepetitionNach oben

Die Repetition gibt dem Kind die Chance, eine allfällige Verzögerung in der Entwicklung aufzuholen oder bedeutende stoffliche Lücken aufzuarbeiten. Eine Repetition wird dann von der Klassenlehrperson beantragt, wenn die Leistungen des Kindes die Beförderung in die nächste Klasse nicht rechtfertigen. Der Antrag stützt sich auf die Gesamtbeurteilung des Kindes durch die Lehrperson. Sie als Eltern erhalten eine Kopie des Antrages und können dazu innert 10 Tagen Stellung nehmen. In Zweifelsfällen besteht die Möglichkeit der provisorischen Promotion; in diesem Fall wird eine Bewährungszeit von ca. drei Monaten angeordnet.

In beiden Fällen wird die Lehrperson frühzeitig mit Ihnen Kontakt aufnehmen und mit Ihnen über die Situation Ihres Kindes sprechen. Sollten Sie als Eltern bezüglich der schulischen Leistungen Ihres Kindes unsicher sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihrerseits ein Gespräch mit der Klassenlehrperson zu vereinbaren.

Ausnahmsweise kann auf Ihr Gesuch eine freiwillige Repetition bewilligt werden, wenn sie im Interesse Ihres Kindes liegt. Sie benötigen dazu eine Stellungnahme der Klassenlehrperson. Der Entscheid liegt bei der Schulpflege.

Das Wiederholen der 6. Klasse ist nur in begründeten Ausnahmesituationen möglich.

SchulbesuchstageNach oben

Jeweils im März des laufenden Schuljahres finden öffentliche Schulbesuchsmorgen statt. Die Besuchsdaten werden auf unserer Homepage publiziert.

> Merkblatt Regeln Schulbesuchstage und Schulanlässe

SchulbibliothekNach oben

Die Gemeinde- und Schulbibliothek von Hettlingen befindet sich im Untergeschoss des Schulhauses Hinter Chilen.
In den Regalen der Bibliothek stehen Bücher, Zeitschriften, Comics, Hörbücher, Spiele, Tonkassetten, CDs, CD-ROMs sowie DVDs zur Ausleihe bereit, insgesamt knapp 10‘000 Medien. Die Bibliothek steht während der Öffnungszeiten der ganzen Bevölkerung zur Verfügung. Die Jahresgebühr beträgt Fr. 30.- pro Person. Kindergartenschüler, Schüler und Jugendliche bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr können die Bibliothek gratis benützen.

Öffnungszeiten  
Montag 17.00 - 20.00
Dienstag 15.00 - 17.30
Donnerstag 15.00 - 17.30
Samstag 09.00 - 12.00

In den Schulferien ist die Bibliothek nur montags von 17.00 – 20.00 Uhr geöffnet.
Bibliotheksleitung und Kontakt: Käthi Burger

> Onlinekatalog: http://www.winmedio.net/hettlingen/
> http://www.hettlingen.ch/de/tourismus/bibliotheken/

SchulwegNach oben

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren.

In der Regel sollten aber Kinder den Schulweg selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf regelmässiges Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto.

Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos oder eines anderen Verkehrsmittels geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe (ab der 4. Klasse).

SchwimmunterrichtNach oben

Schwimmen ist Teil des Sportunterrichts an der Primarschule.
Der Schwimmunterricht findet nach Möglichkeit während des Sommersemesters im Freibad Hettlingen statt.

SporttagNach oben

Jeweils zwischen Sommer- und Herbstferien führt die Schule Hettlingen an einem Mittwoch Morgen den Sporttag durch. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der Rubrik News.

Kinder der 1. - 6. Klasse kämpfen in altersdurchmischten Gruppen um Punkte, suchen verborgene Schätze und trotzen unzähligen Gefahren.

Der Sporttag des Kindergartens findet jeweils im Frühling statt. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der Rubrik News.

UnfallversicherungNach oben

Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle der Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung gedeckt.

UnterrichtszeitenNach oben

Unterrichtszeiten                                                             Primarschule Hettlingen

Morgen:

07:30 - 08:15
08:15 - 09:00
09:05 - 09:50
09:50 - 10:20                                                                      Grosse Pause
10:20 - 11:05
11:10 - 11:55

Nachmittag:

13:45 - 14:30
14:35 - 15:20
15:30 - 16:15

Unterrichtszeiten                                                             Kindergarten Hettlingen

Morgen:

08:15 - 08:35                                                                      Auffangzeit
08:35 - 11:55                                                                      Unterricht für alle

Nachmittag:

13:45 - 15:20       Unterricht mit den Grossen                   Dienstag
13:45 - 15:20       Unterricht mit den Grossen                   Donnerstag

VerkehrsunterrichtNach oben

Für die Durchführung des Verkehrsunterrichts legt die Schule gemeinsam mit den zuständigen
Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren der Polizei geeignete, den örtlichen Bedürfnissen angepasste Rahmenbedingungen fest.

Die Gewichtung der Inhalte orientiert sich an den lokalen Gegebenheiten sowie an den Erfahrungen
und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Altersklassen.

In der 5. Klasse erfolgt ein 2-stündiger praktischer Ausbildungsteil mit Fahrrad auf öffentlichen Strassen vor Ort.

http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/praevention/verkehr/verkehrsinstruktion.html

WintersporttagNach oben

Die Kinder verbringen in ihren jeweiligen Stufen einen erlebnisreichen Tag im Schnee.

Der Ski- und Schlitteltag findet jährlich im Monat Januar statt. Die genauen Durchführungsdaten entnehmen Sie bitte der Rubrik News.

Übertritt in die SekundarschuleNach oben

Nicht immer einfach gestaltet sich die Zeit des Übertritts für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig darum bemüht für ihre Schülerinnen und Schüler diejenige Sekundarstufe zu finden, in welcher sie optimal gefördert werden können.
Die definitive Einteilung in die Sekundarschule erfolgt jeweils in der 6. Klasse auf Einladung der Lehrkräfte zwischen Ende März bis Mitte April. Grundlage für die Einteilung in die Abteilungen A, B oder C bildet ein Uebertrittsgespräch mit der Lehrperson auf der Basis einer Gesamtbeurteilung Ihres Kindes. 

Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Hettlingen besuchen die Sekundarschule in der Gemeinde Seuzach.
Elterninformationsabende betreffend Übertritte finden jeweils auf Einladung der Sekundarschule im November des Kalenderjahres statt.

Sek Seuzach > http://www.sekseuzach.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm
Schulleitung Sek Seuzach >http://www.sekseuzach.ch/xml_1/internet/de/application/d2/f6.cfm

ZeugnisNach oben

Auf der Kindergartenstufe, in der Einschulungsklasse und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Diese finden mindestens zweimal jährlich statt, in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt.

Auf der Kindergartenstufe kann auf die Durchführung eines zweiten Gesprächs verzichtet werden, wenn die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich wünschen und die verantwortliche Kindergartenlehrperson damit einverstanden ist. Der Verzicht ist schriftlich festzuhalten.

In allen andern Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres,
Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fächer des Lehrplans (Pflicht- und
Freifächer). Ist aus besonderen Gründen eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung
verzichtet werden.

Die Noten von 6 -1 stellen die Gesamtleistungen eines Kindes in einem Fach dar. Diese drücken
aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit die angestrebten
Lernziele erreicht hat. Eine Note bildet nicht bloss die Leistungen in formellen Prüfungen ab; sie
ist also nicht nur das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von Einzelprüfungen.


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